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Wohnungseigentumsverwaltung nach WEG-Gesetz
- beinhaltet die kaufmännische und technische Betreuung Ihrer Eigentumsanlage.
- Aufstellung Wirtschaftsplan.
- Jahresabrechnung mit Ausweis der umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten.
- Beauftragung und Überwachung von Handwerkerleistungen.
- Regelmäßige Begehung des Objektes u.v.m.
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