Wohnungseigentumsverwaltung nach WEG-Gesetz

  • beinhaltet die kaufmännische und technische Betreuung Ihrer Eigentumsanlage.

  • Aufstellung Wirtschaftsplan.

  • Jahresabrechnung mit Ausweis der umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten.

  • Beauftragung und Überwachung von Handwerkerleistungen.

  • Regelmäßige Begehung des Objektes u.v.m.
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